Haben Sie seit 2015 beim Land Salzburg um eine Förderung für den Neubau eines Wohnhauses angesucht? Dann haben Sie vermutlich noch Glück: Ab sofort werden keine neuen Ansuchen mehr angenommen, der Fördertopf ist leer.
Alle bisher eingelangten Ansuchen sollen aber noch nach den bisher geltenden Regeln abgearbeitet werden, unklar ist aber, bis wann.
Sie haben sich beim Wohnungsamt der Stadt Salzburg um eine Mietwohnung beworben, sind aber an aussichtsloser Stelle gereiht, weil Ihr Einkommen eher an der oberen Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung liegt?
Ihre Chancen könnten steigen, denn Salzburg versucht mit einem Garantie-Modell ähnlich dem Vorarlberger Projekt SicherVermieten leerstehende Wohnungen für die Vermietung zu mobilisieren.
Grün statt Grau bringt ein Stück Natur zurück in die Stadt und verbessert gleichzeitig das Mikroklima um die Wohnungen herum.
Nach der Generalsanierung eines Hauses in der vielbefahrenen Ignaz-Harrer-Straße wurden Kletterpflanzen gesetzt, um die Lebensqualität für BewohnerInnen und PassantInnen zu erhöhen.
Solche Projekte gelingen, wenn sich Verantwortliche dafür einsetzen, wie in diesem Fall Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer, die selbst begeisterte Schrebergärtnerin ist.
Salzburgerinnen und Salzburger mit geringem Einkommen können eine einmalige Unterstützung von 150 Euro für Heizkosten bekommen.
Das Land Salzburg stellt 2016 für den Heizscheck mehr Geld bereit, als im letzten Jahr dafür ausgezahlt wurde.
Anträge für den Heizkostenzuschuss müssen bis 31. Mai 2016 beim Wohnsitzgemeindeamt bzw. online gestellt werden.
Die Mietkaufstützung betrifft MieterInnen direkt, die eine geförderte Mietkaufwohnung erwerben wollen.
Die Rückzahlungsverordnung für Gemeinden und gemeinnützige Bauträger wirkt sich indirekt auch auf MieterInnen aus.
Mit Inkrafttreten der Verordnung am 14. Dez. 2015 wird die Wohnbauförderung auch für Mietkaufwohnungen auf nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse umgestellt.